Der Anwalt- und NotarVerein Paderborn wurde 1911 gegründet.
Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats im Bezirk des Landgerichts Paderborn.
Der Anwalt- und NotarVerein Paderborn gehört dem Deutschen Anwaltverein - Landesverband Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) als ordentliches Mitglied an. Der Verein unterstützt den Landesverband und den DAV bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Derzeit hat der Anwalt- und NotarVerein Paderborn 268 Mitglieder.
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